Aufgrund der besonderen Gefährdungslage für Patienten, ältere Menschen und pflegebedürftige Personen erhält die Trinkwasserhygiene in Kliniken sowie Seniorenwohn- und Pflegeheimen einem hohen Stellenwert.
Für Krankenhäuser sowie andere medizinische- und Pflegeeinrichtungen gelten daher spezielle, verschärfte Vorgaben bezüglich der Untersuchungspflichten und Handlungsempfehlungen bei einem Befall der Trinkwasser-Installation mit Legionellen und anderen Trinkwasserkeimen.
In Kliniken, Pflegeheimen und anderen medizinischen Einrichtungen ist für die Bewertung der mikrobiologischen Situation im Trinkwasser das individuelle Gesundheitsrisiko der Patienten und Bewohner zu berücksichtigen.
Bei dem Erreichen des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit einer Koloniezahl von 100 KBE/100 ml muss der Betreiber einer kontaminierten Trinkwasseranlage nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasser-Installation erstellen.
Im Zuge der Risikoabschätzung sind in bestimmten Zeitabständen und mit einem bestimmten Probenspektrum nach den Regelwerken weiterführende Untersuchungen für die Trinkwasser-Installation auf Legionellen durchzuführen.
Neben den Vorgaben, die sich aus der Trinkwasserverordnung ergeben ist zudem die Richtlinie für Krankenhaushygiene- und Infektionsprävention des Robert-Koch-Institutes (RKI) sowie die Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) für öffentlich genutzte Trinkwasseranlagen zu berücksichtigen.
Die Risikoabschätzung der Trinkwasser-Installation muss eine vorherige Ortsbegehung der Anlage einschließen und sollte durch einen unabhängigen sowie qualifizierten Sachverständigen nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) und der Richtlinie VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 angefertigt werden.
Erst durch die Erstellung der gesetzlich geforderten Risikoabschätzung in Form eines Gutachtens lassen sich mögliche Ursachen für eine mikrobiologische Kontamination in einer Trinkwasseranlage erkennen sowie weitere Maßnahmen herleiten, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher des Trinkwassers erforderlich sind.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Rahmen der Ausarbeitung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Krankenhäusern, Kurkliniken und Pflegeheimen zur Erstellung einer Risikoabschätzung bei einem Legionellenbefall im Trinkwasser nach § 51, Absatz 1 der aktuellen Trinkwasserverordnung sowie der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA).
Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch zu unseren Leistungen für die Sicherung der Trinkwasserhygiene in Trinkwasseranlagen wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704 (Anruf kostenfrei)