Nicht selten kommt es zu einem Legionellenbefall in der Trinkwasser-Installation von Mehrfamilienhäusern, Hotels und anderen Gebäuden der Wohnungswirtschaft.
Bei dem Erreichen des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit einer Koloniezahl von 100 KBE/100 ml muss der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasser-Installation erstellen.
Die Risikoabschätzung der Trinkwasser-Installation muss eine vorherige Ortsbesichtigung der Anlage einschließen und sollte durch einen unabhängigen, qualifizierten Sachverständigen nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung) in Form eines schriftlichen Gutachtens angefertigt werden.
Unmittelbar nach der Risikoabschätzung sind weitere Untersuchungen der Trinkwasser-Installation auf Legionellen durchzuführen.
Zum Schutz der Bewohner, insbesondere bei älteren oder kranken Menschen sowie Kleinkindern, obliegt dem Betreiber der Trinkwasseranlage hierbei eine besondere Sorgfaltspflicht.
Erst durch die Erstellung der gesetzlich geforderten Risikoabschätzung lassen sich mögliche Ursachen für einen Legionellenbefall in Trinkwasseranlagen erkennen sowie weitere Maßnahmen herleiten, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher des Trinkwassers erforderlich sind.
Um eventuelle Haftungsprobleme und Folgekosten zu vermeiden ist es zudem sinnvoll präventiv eine freiwillige Risikoabschätzung für Trinkwasser-Installationen in Wohngebäuden und Hotels durchführen zu lassen.
Somit werden eventuelle Mängel und Schwachstellen im Leitungssystem der Trinkwasseranlage bereits frühzeitig erkannt, die eine Legionellen-Kontamination oder andere Hygienerisiken in der Gebäudeinstallation hervorrufen können.
Gleichzeitig bedeutet eine hygienisch einwandfreie und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) eingerichteten Trinkwasser-Installation den Erhalt oder sogar eine Steigerung des Wertes der Immobilie.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Rahmen der Ausarbeitung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Wohngebäuden und Hotels zur Erstellung einer Risikoabschätzung bei einem Legionellenbefall im Trinkwasser nach § 51, Absatz 1 der aktuellenTrinkwasserverordnung sowie der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA).
Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch zu unseren Leistungen für die Sicherung der Trinkwasserhygiene in Trinkwasseranlagen wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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