Firmengebäude und industrielle Großanlagen verfügen in der Regel über komplexe, weitverzweigte Trinkwasser-Installationen mit zahlreichen Anlagenkomponenten zur Aufbereitung und Verteilung von Trinkwasser.
Nicht selten kommt es daher in diesen Großobjekten zu mikrobiellen Problemen mit Legionellen, Pseudomonas aeruginosa sowie anderen Trinkwasser assoziierten Keimen in der Trinkwasser-Installation.
Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes obliegt daher dem Firmeninhaber und Betreiber eine besondere Sorgfaltspflicht zum Schutz der Arbeiter, der Besucher und anderen Personen, die das Trinkwasser auf dem Firmengelände nutzen.
Bei dem Erreichen des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit 100 KBE/100 ml muss der Betreiber der kontaminierten Trinkwasseranlage nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasser-Installation erstellen.
Die Risikoabschätzung der Trinkwasser-Installation muss eine vorherige Ortsbesichtigung der Anlage einschließen und sollte durch einen unabhängigen sowie qualifizierten Sachverständigen nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung 2012) in Form eines schriftlichen Gutachtens angefertigt werden.
Unmittelbar nach der Risikoabschätzung sind weitere Untersuchungen der Trinkwasser-Installation auf Legionellen durchzuführen.
Erst durch die Erstellung der gesetzlich geforderten Risikoabschätzung lassen sich mögliche Ursachen für eine mikrobiologische Kontamination in einer Trinkwasseranlage erkennen sowie weitere Maßnahmen herleiten, die zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher des Trinkwassers erforderlich sind.
Nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung im Rahmen der Ausarbeitung professioneller und rechtssicherer Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Firmengebäuden und industrieller Anlagen zur Erstellung einer Risikoabschätzung bei einem Legionellenbefall im Trinkwasser nach § 51, Absatz 1 Trinkwasserverordnung sowie der Empfehlung des Umweltbundesamts (UBA-Empfehlung).
Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch zu unseren Leistungen für die Sicherung der Trinkwasserhygiene in Trinkwasseranlagen wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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