Erfüllen Sie mit uns die Anforderungen zur aktuellen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) für einen gesetzeskonformen und hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasser-Installationen in Gebäuden und für Wasserversorgungsanlagen.
Wir unterstützen unsere Kunden bei der Sicherung der Trinkwasserhygiene in Trinkwasseranlagen von privaten, gewerblichen und öffentlich genutzten Gebäuden der Immobilienwirtschaft, der Industrie sowie für Behörden und medizinischen Einrichtungen.
Deutschlandweit - unabhängig - zertifiziert!
Ursachenklärung und Koordination von Maßnahmen bei mikrobiologischen oder chemischen Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser nach § 48 TrinkwV.
Risikoabschätzung bei Legionellen in Trinkwasser-Installationen nach § 51, Absatz 1, Trinkwasserverordnung im Rahmen einer UBA-Gefährdungsanalyse.
Erstellung eines Water-Safety-Plans (WSP) für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden nach den Grundsätzen der WHO-Trinkwasserleitlinie und dem UBA.
Untersuchungsplan mit risikobasierter Bewertung nach DIN EN 15975-2 für Wasserversorgungsanlagen gemäß
§ 28 bis § 38 Trinkwasserverordnung.
Erstellung von Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen nach UBA - Empfehlung für einen regelkonformen Betrieb von Trinkwasser-Installationen.
Kompetente Beratung und Consulting im Bereich der Trinkwasserhygiene zur Erfüllung der Betreiberpflichten nach der neuen Trinkwasserverordnung 2023.
Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel!
Daher sind Trinkwasseranlagen in Gebäuden und auf Grundstücken nach den gesetzlichen Bestimmungen der Trinkwasserverordnung § 13, Absatz 1, TrinkwV so zu planen, zu errichten und auch aktuell zu betreiben, dass diese mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a. a. R. d. T.) entsprechen.
Das an die Verbraucher abgegebene Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass eine Schädigung der menschlichen Gesundheit durch Krankheitserreger und chemische Stoffe nicht zu besorgen ist. Es besteht hier bereits bei einer Vermutung der Besorgnisgrundsatz.
Zur Vermeidung einer gesundheitlichen Schädigung des Menschen sind daher die mikrobiologischen und chemischen Grenzwerte nach der neuen Trinkwasserverordnung (§ 6 - § 9 TrinkwV) an den Entnahmestellen einer Trinkwasser-Installation einzuhalten sowie das Infektionsschutzgesetzes (§ 37 - § 38 IfSG) für den Umgang mit Wasser in Trinkwasseranlagen zu beachten.
Inhaber und Betreiber von Immobilien tragen somit im Rahmen Ihrer gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) eine besondere Verantwortung für einen hygienisch-sicheren sowie regelkonformen Betrieb von Trinkwasser-Installationen.
Werden die gesetzlichen Vorgaben nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nicht oder nur unzureichend erfüllt, so entstehen Haftungsrisiken für den Betreiber einer Trinkwasseranlage.
Wird der technische Maßnahmewert von 100 KBE/100 ml im Trinkwasser für den mikrobiologischen Indikatorparameter Legionellen (Legionella spec.) erreicht, so hat der Betreiber der Trinkwasseranlage gemäß § 51, Absatz 1, Trinkwasserverordnung unverzüglich eine schriftliche Risikoabschätzung für die mit Legionellen kontaminierte Trinkwasser-Installation durchzuführen.
Die Risikoabschätzung ist nach der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) von 2012 für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmewertes für Legionellen in Form eines Gutachtens zu erstellen.
In der Risikoabschätzung sind Gefährdungen für die menschliche Gesundheit sowie Abweichungen von den allgemein anerkannten Regeln der Technik in der mit einer Legionellen-Kontamination betroffenen Trinkwasseranlage zu ermitteln.
Wir erstellen auf Grundlage neuer Erkenntnisse im Bereich der Trinkwasserhygiene sowie rechtlicher Vorgaben bundesweit anlagenspezifische Trinkwasserhygiene-Konzepte für einen gesetzeskonformen und hygienisch-sicheren Betrieb von Trinkwasser-Installationen nach den gesetzlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Der Water-Wafety-Plan (WSP) nach den Vorgaben des Umweltbundesamts ermöglicht ein risikobasiertes Management für Trinkwasseranlagen.
Erstellung von Probenahme-Konzepte und Festlegung von Probenahmestellen für eine regelkonforme Untersuchung von Trinkwasseranlagen in Gebäuden.
Erstellung systemorientierter Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen in Gebäuden nach der Richtlinie VDI/BTGA/ZSVHK 6023-Blatt 2.
Umfangreiche Erfüllung der neuen Handlungspflichten für Betreiber von Trinkwasseranlagen nach den Vorgaben der neuen Trinkwasserverordnung 2023.
Planung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen bei mikrobiologischen und chemischen Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser.
Planung und Durchführung von weitergehenden Untersuchungen bei mikrobiologischen Auffälligkeiten im Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch die Nutzung des Wassers eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht zu besorgen ist.
Die neue Trinkwasserverordnung 2023 verlangt ab einer Legionellen-Kontamination von 100 KBE/100 ml unter anderen eine Risikoabschätzung für die betroffene Trinkwasser-Installation, in der die möglichen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit aufgeführt und bewertet werden müssen.
Hier stoßen die Betreiber einer Trinkwasseranlage oftmals an Ihre Grenzen und können sich unfreiwillig in eine Haftungssituation begeben.
Da in einer Risikoabschätzung auf Legionellen gemäß § 51 (1) Trinkwasserverordnung unter anderen alle möglichen Gefährdungen für die menschliche Gesundheit aufgeführt und bewertet werden müssen, sollte der Sachverständige der Risikoabschätzung auch über ein fundiertes Wissen zu den mikrobiologischen Prozessen in Trinkwassersystemen sowie zu den hieraus möglicherweise resultierenden Infektionsgefahren verfügen.
Als Experten für Hygienerisiken in Trinkwasseranlagen unterstützen wir Betreiber von Trinkwasser-Installationen, Behörden und Gesundheitsämter, Wasserversorger sowie Hygienefachkräfte von Pflegeheimen, Kliniken und anderen medizinischen Einrichtungen im Rahmen einer gutachterlichen Bewertung und Einschätzung des Gefahrenpotentials, das von einer Trinkwasser-Installation ausgeht.
Erstellung von Instandhaltungs- und Trinkwasser-Hygieneplänen für einen bestimmungsgemäßen und sicheren Betrieb von Trinkwasseranlagen.
Hygienisch-technische Überprüfung von neu errichteten Trinkwasser-Installationen gemäß dem Regelwerk VDI 6023-1 zur Ermittlung der Konformität und Hygiene.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Trinkwasser-Hygieneplänen in hygiene-relevanten Einrichtungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
In Anlehnung an die Richtlinie VDI-MT-6023- Blatt 4 FM (Facility-Management) schulen wir mittels Inhouse-Schulungen Mitarbeiter von Unternehmen, Behörden, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Immobilienverwaltungen auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene für einen gesetzeskonformen sowie bestimmungsgemäßen Umgang mit Trinkwasseranlagen in Gebäuden.
Unsere Inhouse-Schulungen werden hierzu speziell auf die Liegenschaften und auf das Trinkwassersystem in den Objekten unserer Kunden ausgerichtet.
Erfahren Sie über unser E-Book "Sicheres Trinkwasser!" mehr zu unseren Leistungen auf dem Gebiet der Trinkwasserhygiene. Über den nachfolgenden Download-Link erhalten Sie kostenfrei unser E-Book "Sicheres Trinkwasser!"
E-Book "Sicheres Trinkwasser!"
Unter dem nachfolgenden Download erhalten Sie unser E-Book zum Thema "Sicheres Trinkwasser" in Gebäuden, Grundstücken und industriellen Trinkwasseranlagen.
Mit unseren zertifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene sind wir in dem gesamten Bundesgebiet auch in Ihrer Nähe tätig:
Region Süd-West: Frankfurt am Main - Wiesbaden - Mannheim - Koblenz - Karlsruhe - Pforzheim - Stuttgart - Heilbronn - Freiburg - Saarbrücken - Region Schwarzwald - Kreis Bodensee
Region Mitte: Hannover - Kassel - Celle - Braunschweig - Bamberg
Region NRW: Bonn - Köln - Düsseldorf - Neuss - Essen - Bochum - Dortmund - Bielefeld - Duisburg - Mönchengladbach - Leverkusen
Region Süd: Ulm - München - Augsburg - Region Oberbayern - Allgäu
Region Nord: Bremen - Hamburg - Kiel - Lübeck - Nordfriesische Inseln
Region Ost: Berlin - Leipzig - Dresden - Erfurt - Gera - Region Thüringen
Falls Sie Fragen haben oder ein kostenfreies Beratungsgespräch zu unseren Leistungen für die Sicherung der Trinkwasserhygiene in Trinkwasseranlagen wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Deutschlandweite Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704 (Anruf kostenfrei)